In diesen Tagen wurde bekannt, dass das im Januar 2023 von der damaligen Ampel-Regierung eingeführt Bürgergeld neue Rekordsummen verschlingt. Dabei sind nicht nur die Kosten überbordend, auch das System an sich ist fragwürdig.

 

Das zur Ablösung der Grundsicherung für Arbeitssuchende – Arbeitslosengeld (Hartz IV) – implementierte Bürgergeld sollte verschiedene Sozialleistungen bündeln.  Das schlecht beleumundete Bürgergeld solle den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung zufolge in Grundsicherung umbenannt werden. Damit erfüllt die Union ihr Wahlversprechen zur Abschaffung des Bürgergeldes formell, inhaltlich gesehen wird sich aber wenig ändern.

Dies wäre aber sehr notwendig. Das Bürgergeld nimmt einen immer größeren Anteil am Gesamthaushalt ein. Nach vorsichtigen Schätzungen werden sich die im Bürgergeld zusammengefassten Geldleistungen auf bis zu 60 Milliarden Euro im Jahr 2026 belaufen. Das ist viel Geld – nicht nur in Deutschland, sondern auch anderswo. Laut Bundesagentur für Arbeit belief sich die Zahl der Bürgergeldbezieher im April 2026 auf ganze 5,2 Millionen Personen. Insbesondere die Kosten für die Unterkunft scheinen Jahr für Jahr zu explodieren – kein Wunder, denn die Wohnkosten steigen in Deutschland enorm. Sollten sich die deutschen Staatsausgaben nicht im Zaum halten, werden nach einigen Berechnungen 2029 nur noch Ausgaben für Zinszahlungen, Soziales und Verteidigung zu stemmen sein.

Insbesondere ist die Zahl der Bürgergeldempfänger mit Migrationshintergrund mit etwa 62% sehr hoch. Hierzu gelten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und auch jene Deutsche, die einen Migrationshintergrund haben (etwa eingebürgerte Personen oder Spätaussiedler). Der reine Ausländeranteil beim Bürgergeld liegt bei etwa 47%. Große Kritik beim Bürgergeld rief hervor, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge unmittelbar Bürgergeld beziehen konnten. Die neue Bundesregierung reagierte auf diese Problemstellung mit einer Reform, die ab dem 1. April 2025 neu nach Deutschland gekommenen Ukrainern das Bürgergeld verwehrte und deren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zugestand. Dabei ist diese Bezugsgröße wohl eher zu vernachlässigen, viele Ausgaben lassen sich kaum einsparen.

Die Einstellung dieser Leistungen für einige Ukrainer ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das System schafft keine Anreize zu Leistung und Arbeit – ganz im Gegenteil. Dies wird anhand der ukrainischen Leistungsbezieher eigentlich vollends klar. Nur 37% der erwerbsfähigen Ukrainer gehen in Deutschland einer Beschäftigung nach – in anderen Ländern ist dieser Wert viel höher. In Polen etwa arbeiten zwischen 70 und 80% der Geflüchteten Ukrainer und tragen mit ihrem Fleiß und ihrer Arbeitskraft zum polnischen Wirtschaftswunder bei. In Deutschland geschieht das Gegenteil.

Doch dies trifft nicht nur auf Ukrainer zu, sondern für alle. Wenn Nichtstun vom Staat belohnt wird, lohnt sich das Arbeiten schlicht nicht. Für eine Bewältigung der gravierenden Probleme im Arbeits- und Sozialbereich in Deutschland wäre es erforderlich, stärkere Anreize für Arbeit und Leistung zu setzen und diejenigen zu honorieren, die arbeiten und Steuern zahlen. Dies könnte etwa geschehen durch eine weitere Deckelung oder zeitliche Befristung der Sozialleistungen bei zugleich deutlich niedrigeren Einkommenssteuern. Zudem wäre es eine gute Idee, nicht pauschal die Zahl der Kinder zu vergüten, sondern stärkere Steuernachlässe für arbeitende Mütter und Väter zu gewähren.